Stärkung des psychiatrischen Maßregelvollzugs – oder Abschaffung??

Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie(2024)

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Zusammenfassung Das von einer Arbeitsgruppe der „Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e. V. (DGSP)“ erstellte „Plädoyer für eine Transformation der Maßregeln der §§ 63 und 64 StGB“ (Feißt et al. 2022 ) benennt eine Vielzahl von Problemen, mit denen der psychiatrische Maßregelvollzug (MRV) wie auch die forensischen Suchtkliniken konfrontiert sind. Es sind Probleme, die in vielen Punkten auch andere staatliche Institutionen für den Bürger haben: Überfüllung, bauliche Mängel, inadäquate Angebote für eine heterogene Klientel, Personalmangel. Zudem besteht die schwierige Aufgabe, Behandlung und Sicherung zu verbinden. Die DGSP zieht daraus die nihilistische Konsequenz, die Abschaffung des psychiatrischen Maßregelvollzugs und zugleich auch des Schuldstrafrechts zu fordern; alle gefährlichen Rechtsbrecher sollen ohne Berücksichtigung der Schuldfähigkeit ins Gefängnis. Dieser Beitrag betrachtet die vorliegenden Probleme, die Heinz Kammeier (in diesem Heft) benannt hat, und überprüft den Gedanken, dass diese Probleme durch Abschaffung des Maßregelvollzugs gelöst werden können. Tatsächlich ist die Abschaffung nicht aus den Problemen ableitbar, sondern aus der in der Langfassung des „Plädoyers“ sichtbaren radikal antipsychiatrischen Haltung des psychologischen Mitarbeiters der dreiköpfigen Arbeitsgruppe. Folge der Abschaffung wäre eine Barbarisierung des Umgangs mit psychisch kranken Straftätern.
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关键词
Retention time,Stationary treatment,Totalistic institution,Psychotic patients,Risk of endangerment
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