Umsetzung der Datenschutzanforderungen in der allgemeinmedizinischen Lehre

Zeitschrift für Allgemeinmedizin(2019)

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Abstract
Zusammenfassung Das Medizinstudium im Fach Allgemeinmedizin ist geprägt von einer fallbezogenen Ausbildung und Prüfung (Blockpraktikum, Vorlesungen, Seminare, Praktisches Jahr, M3-Prüfung). Bei Fallbeispielen aus der Hausarztpraxis müssen die schutzwürdigen Interessen von Patientinnen* gewahrt und die Grundsätze der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union und die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beachtet werden. Ausgehend von diesen Grundsätzen werden Vorschläge für die Verwendung von Fallbeispielen gemacht und die Bedeutung folgender Aspekte hervorgehoben: Verarbeitung personenbezogener Daten nur in Ausnahmefällen, Einwilligung der Patientinnen, Schweigepflichtentbindung, Widerrufsrecht, Anonymisierung/Pseudonymisierung, Aufbewahrungsfristen, Bedingungen der Datenübertragung und -nutzung. Dabei zeigt sich, dass die grundlegenden Anforderungen an den Datenschutz nach DSGVO und BDSG für Fallbeispiele aus Hausarztpraxen gut eingehalten werden können. Die Nichteinhaltung dieser Grundsätze des Datenschutzes kann hohe Bußgelder oder Sanktionen zur Folge haben. Bei der Bereitstellung von Fallbeispielen auf Online-Plattformen kann eine sichere Löschung der Daten nach der Nutzung nicht garantiert werden. Die Verantwortung der Hausarztpraxen und Universitäten zur Aufklärung der Patientinnen und Beachtung des Schutzes ihrer Daten hat mit den neuen Datenschutzregeln zugenommen.
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Datenschutz,Fallbeispiel,Hausarztpraxis,medizinische Lehre,data protection,case report,family practice,medical education
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