Zustandekommen von ambulanter Psychotherapie vor und nach der Psychotherapiestrukturreform von 2017 – Daten aus Praxen mit und ohne psychoonkologischem Schwerpunkt

Das Gesundheitswesen(2022)

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Zusammenfassung Hintergrund Die Psychotherapiestrukturreform im Jahr 2017 bedingte einige Änderungen in der Arbeit niedergelassener Psychotherapeut*innen. Wir untersuchten, ob nach der Reform auf ein Erstgespräch häufiger eine Psychotherapie folgte als vor der Reform. Methoden Im Rahmen einer retrospektiven Kohortenstudie untersuchten wir anhand von Aktenanalysen in psychotherapeutischen Praxen, wie häufig nach einem Erstgespräch eine psychotherapeutische Behandlung begonnen wurde. Verglichen wurde der Zeitraum drei Jahre vor und nach der Reform. Ein möglicher Zusammenhang zwischen der Reform und dem Zustandekommen einer Psychotherapie wurde mittels logistischer Regression analysiert. Ergebnisse Insgesamt 1548 Akten aus 9 Praxen konnten ausgewertet werden, davon 755 vor und 793 nach der Reform. Vor der Reform erhielten 40% (n=303) der Patient*innen, die ein Erstgespräch in den Praxen geführt hatten, anschließend eine Richtlinientherapie. Nach der Reform folgte auf 46% (n=360) der Erstgespräche eine psychotherapeutische Behandlung (Richtlinientherapie oder Akutbehandlung). Die logistische Regression ergab eine um 36% erhöhte Wahrscheinlichkeit, nach der Reform eine Behandlung zu erhalten im Vergleich zu vor der Reform (Odds Ratio 1,36 nach vs. vor Reform, 95% Konfidenzintervall 1,09 – 1,68). Schlussfolgerung Unsere Studienergebnisse legen nahe, dass Patient*innen nach der Reform höhere Chancen auf eine weiterführende Behandlung nach einem Erstgespräch haben als vor der Reform. Ob in den Praxen absolut mehr Behandlungen durchgeführt wurden, lässt sich aus unseren Daten nicht schließen.
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