Verfügbarkeit von Medikamenten für die Behandlung von Katzen mit Augenerkrankungen in Deutschland – Diskrepanz zwischen Theorie und Wirklichkeit

Tieraerztliche Praxis Ausgabe Kleintiere Heimtiere(2022)

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Abstract
Zusammenfassung Gegenstand und Ziel Es gibt nur wenige Ophthalmologika, die speziell für Katzen zugelassen sind, weshalb häufig humanmedizinische Arzneimittel angewandt werden. Die Anwendung, Umwidmung, Abgabe und Verschreibung von Arzneimitteln ist in Deutschland durch das Arzneimittelgesetz (AMG) und die Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) geregelt. Ziel dieser Studie war es, Daten über das Vorkommen und die Häufigkeit von Erkrankungen des Katzenauges zu gewinnen sowie die Häufigkeit der Notwendigkeit einer Umwidmung darzustellen. Ausgehend von den erhobenen Daten wurden evidenzbasiert optimale Behandlungspläne erstellt und diese im Hinblick auf die Umsetzbarkeit in Deutschland überprüft. Material und Methoden Es wurden Daten von 876 Katzen (01.01.2015–31.12.2018) mit Augenproblemen aus der Klinik für kleine Haustiere der Freien Universität Berlin sowie einer Kleintierpraxis in Süddeutschland ausgewertet. Anschließend wurde überprüft, welche Medikamente zugelassen und/oder im Rahmen von Umwidmungen für diese Patienten in Deutschland theoretisch zugänglich gewesen wären. Ergebnisse Bei 925 ophthalmologischen Untersuchungen wurden 1198 Diagnosen gestellt. Zu den am häufigsten vorkommenden Diagnosen zählten Konjunktivitis, Keratitis, Uveitis, hypertensive Retinopathie und Glaukom. 885/1198 (73,9 %) waren behandlungspflichtige Erkrankungen, was 722/925 (78,1 %) Fällen entspricht. Für alle Patienten wäre gemäß den entwickelten evidenzbasierten Therapieplänen eine Therapie möglich gewesen – in 225/722 (31,2 %) Fällen ohne Umwidmung und in 497/722 (68,8 %) Fällen mit Umwidmung. Bei 481/497 (96,8 %) der Umwidmungsfälle wären humanmedizinische, bei 28/497 (5,6 %) veterinärmedizinische und in 60/497 (12,2 %) individuell hergestellte Arzneimittel benötigt worden. In 36/722 (5 %) der Fälle wäre jedoch im Rahmen des rechtlichen Spielraums keine optimale Versorgung möglich gewesen. Schlussfolgerung Die ophthalmologische Therapie der Katze ist unter Zuhilfenahme der Therapienotstandsregelung innerhalb des gesetzlichen Rahmens in Deutschland möglich. Lediglich 5 % der Patienten konnten medizinisch nicht optimal versorgt werden. Diese Lücke könnte durch eine möglichst breite Zulassung von Ophthalmologika sowie durch die Entwicklung und Erforschung neuer Wirkstoffe und Tierarzneimittel geschlossen werden.
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behandlung von katzen,augenerkrankungen,diskrepanz zwischen theorie
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