Bakteriologische Stuhluntersuchungen bei Asylbewerbern in Bayern – Entwicklungen und Ergebnisse

Gesundheitswesen(2016)

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Die Untersuchung von Asylbewerbern nach §62 Asylverfahrensgesetz umfasst in Bayern unter anderem die Untersuchung einer Stuhlprobe auf Erreger der TPER-Gruppe (Salmonellen und Shigellen) und bei Asylbewerbern aus einem außereuropäischen Herkunftsland eine Untersuchung auf Darmparasiten (Wurmeier und Protozoen). Eine Untersuchung auf Choleravibrionen ist nur bei klinisch auffälligen Personen notwendig. Während sich die Probenzahlen von 6.523 im Jahr 2011 auf 31.215 im Jahr 2014 bzw. 49.308 im Jahr 2015 (Januar mit August) drastisch erhöht haben, sind die Prävalenzen für Salmonellen von um die 0,1% und für Shigellen von um die 0,01% konstant geblieben. Die jährlichen Nachweisraten ab 2011 sowie eine Übersicht der ermittelten Serovare und den Herkunftsländern der Asylbewerber wird gezeigt. Aufgrund der dauerhaft niedrigen Prävalenz für Salmonellen und Shigellen wurde die routinemäßige Stuhluntersuchung von Asylbewerbern in Bayern seit dem 07. September 2015 eingestellt.
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