Vermeintliches Tötungsdelikt bei 67-jähriger Frau mit Neurofibromatose Typ 1

Rechtsmedizin(2015)

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Zusammenfassung Eine 67-jährige Frau mit optisch entstellenden Neurofibromen im Rahmen einer Neurofibromatose Typ 1 (M. Recklinghausen) wurde von ihrem Ehemann leblos im Hausflur aufgefunden. Der Notarzt stellte nach frustranen Reanimationsversuchen eine offenbar stark blutende Quetsch-Riss-Wunde oberhalb der Hutkrempenlinie fest und informierte die Polizei. Bei Verdacht auf ein Tötungsdelikt wurde eine gerichtliche Leichenöffnung durchgeführt. Als Todesursache konnte eine dekompensierte Herzinsuffizienz mit führendem Rechtsherzversagen festgestellt werden. Blutungsquelle war ein oberflächlich verletztes Neurofibrom. Leicht verletzliche Neurofibrome können stark bluten und somit Gewalt durch fremde Hand vortäuschen. Bei entstellten Leichen kann eine gewisse Hemmschwelle zur korrekten Durchführung der Leichenschau bestehen.
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关键词
Hemorrhage,Wounds and injuries,Hat brim line rule,Recklinghausen's disease of nerve,Inspection of the corpse
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