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Der EU Richtlinienvorschlag für erneuerbare Energien — Eine Analyse der Transferrestriktionen von Herkunftsnachweisen

Zeitschrift für Energiewirtschaft(2008)

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Abstract
Zusammenfassung Bislang erfolgt die Förderung erneuerbarer Energien in Europa auf Basis unterschiedlicher Fördersysteme der Mitgliedstaaten. Eine EU-weite Harmonisierung der Fördersysteme, wodurch sich Effizienzgewinne und eine höhere Effektivität erhofft werden, ist jedoch aktuell politisch nicht durchsetzbar, da Uneinigkeit bezüglich des „richtigen“ Förderinstruments besteht. Die Europäische Kommission versucht mit dem Richtlinienentwurf zur Förderung von erneuerbaren Energien vom 23 Januar 2008, einen ersten Schritt in Richtung Harmonisierung zu gehen. Neben den existierenden Fördersystemen wird der Transfer von Herkunftsnachweisen für erneuerbare Energien zwischen Mitgliedstaaten ermöglicht. Da jedoch einige Mitgliedstaaten negative Auswirkungen von einer Marktöffnung erwarten, beinhaltet der Richtlinienvorschlag Möglichkeiten zur Beschränkung des Transfers. Der bestehende Interpretationsspielraum dieses Vorschlags lässt verschiedene Optionen zur Ausgestaltung dieser Transferbeschränkungen zu, welche in diesem Artikel aufgezeigt, analysiert und anschließend bewertet werden. Dabei werden neben den beiden Extremoptionen einer vollständigen Ausstiegsmöglichkeit der Mitgliedstaaten aus dem Transfersystem und einer vollständigen Teilnahmeverpflichtung an diesem System zwei weitere Kompromisssysteme diskutiert. Letztere zeichnen sich dadurch aus, dass Mitgliedstaaten durch ein „System der Vorabgenehmigung“ den Transfer von Herkunftsnachweisen zu einem bestimmten Grad einschränken können.
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